Als Standorte für berufsbildende öffentliche Pflichtschulen sind vorgesehen:
1. | Lehrgangsmäßige Berufsschulen für verschiedene Berufszweige (ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen): Amstetten, Baden, Eggenburg, Hollabrunn, Krems a. d. Donau, Laa an der Thaya, Langenlois, Lilienfeld, Mistelbach, Neunkirchen, Pöchlarn, St. Pölten, Schrems, Stockerau, Theresienfeld, Waldegg, Wiener Neustadt, Zistersdorf. | |||||||||
2. | Saisonmäßige Berufsschule für Binnenschiffer: Korneuburg. | |||||||||
3. | Ganzjährige Berufsschule für verschiedene Berufszweige für Lehrlinge des Landesjugendheimes: Korneuburg. | |||||||||
4. | Lehrgangsmäßige Bundesberufsschule für Uhrmacher: Karlstein. | |||||||||
5. | Die auf Grund der wirtschaftlich-technischen Entwicklung in einzelnen Branchen notwendig werdende Errichtung neuer Berufsschulen ist insbesondere an den im Abs. 1 genannten Standorten anzustreben. |
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