§ 13 Schul-Raumordnungsprogramm Standorte

Schul-Raumordnungsprogramm - Raumordnungsprogramm für das Schulwesen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Als Standorte für berufsbildende öffentliche Pflichtschulen sind vorgesehen:

1.

Lehrgangsmäßige Berufsschulen für verschiedene Berufszweige (ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen): Amstetten, Baden, Eggenburg, Hollabrunn, Krems a. d. Donau, Laa an der Thaya, Langenlois, Lilienfeld, Mistelbach, Neunkirchen, Pöchlarn, St. Pölten, Schrems, Stockerau, Theresienfeld, Waldegg, Wiener Neustadt, Zistersdorf.

2.

Saisonmäßige Berufsschule für Binnenschiffer: Korneuburg.

3.

Ganzjährige Berufsschule für verschiedene Berufszweige für Lehrlinge des Landesjugendheimes: Korneuburg.

4.

Lehrgangsmäßige Bundesberufsschule für Uhrmacher: Karlstein.

5.

Die auf Grund der wirtschaftlich-technischen Entwicklung in einzelnen Branchen notwendig werdende Errichtung neuer Berufsschulen ist insbesondere an den im Abs. 1 genannten Standorten anzustreben.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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