Besondere Ziele sind:
1. | die Schaffung bzw. Erhaltung zweizügig geführter Hauptschulen in allen vier Schulstufen mit nach Zügen getrennten Klassen; | |||||||||
2. | die Errichtung bzw. Erhaltung von Hauptschulen nur an solchen Standorten, die mit einer Volksschule ausgestattet sind; | |||||||||
3. | die besondere Berücksichtigung von zentralen Orten von der Stufe I an bei der Errichtung bzw. Erhaltung von Hauptschulen. |
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