Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Besondere Ziele sind:
1.
die Schaffung bzw. Erhaltung 4klassiger Volksschulen für die 1. bis 4. Schulstufe, von denen jede einer Klasse entspricht;
2.
die Auflassung der Volksschuloberstufe.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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