§ 17 Schul-Raumordnungsprogramm Privatwirtschaftliche Maßnahmen

Schul-Raumordnungsprogramm - Raumordnungsprogramm für das Schulwesen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Privatwirtschaftliche Maßnahmen sind:

1.

Zuwendungen des Landes Niederösterreich nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages an den NÖ Schul- und Kindergartenfonds zur Erreichung der in diesem Raumordnungsprogramm angeführten Ziele (§ 4 Abs. 1 Ziff. 2 NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBl. Nr. 103/1968);

2.

die Gewährung von Wohnbauförderungsdarlehen zur Errichtung von Wohnungen für Lehrer.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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