Privatwirtschaftliche Maßnahmen sind:
1. | Zuwendungen des Landes Niederösterreich nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages an den NÖ Schul- und Kindergartenfonds zur Erreichung der in diesem Raumordnungsprogramm angeführten Ziele (§ 4 Abs. 1 Ziff. 2 NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBl. Nr. 103/1968); | |||||||||
2. | die Gewährung von Wohnbauförderungsdarlehen zur Errichtung von Wohnungen für Lehrer. |
0 Kommentare zu § 17 Schul-Raumordnungsprogramm