§ 6 Schul-Raumordnungsprogramm Besondere Ziele

Schul-Raumordnungsprogramm - Raumordnungsprogramm für das Schulwesen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Besondere Ziele sind:

1.

die Schaffung bzw. Erhaltung mehrklassiger Allgemeiner Sonderschulen;

2.

die Errichtung bzw. Erhaltung von Allgemeinen Sonderschulen an solchen Standorten, die mit einer Hauptschule ausgestattet sind;

3.

die Erreichbarkeit der Standorte der Allgemeinen Sonderschule unter zumutbaren Schulwegbedingungen bei Bedachtnahme auf die Behinderungsart;

4.

die besondere Berücksichtigung von zentralen Orten von der Stufe II an bei der Errichtung bzw. Erhaltung von Allgemeinen Sonderschulen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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