§ 2 Schul-Raumordnungsprogramm Standortwahl

Schul-Raumordnungsprogramm - Raumordnungsprogramm für das Schulwesen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Bei der Standortwahl von schulischen Einrichtungen und der Abgrenzung ihrer Einzugsbereiche sind zu berücksichtigen:

a)

die Erreichung möglichst hoch organisierter Schulformen,

b)

die topographischen Gegebenheiten,

c)

die Verwaltungsgrenzen,

d)

die Erreichung zumutbarer Schulwegbedingungen,

e)

die zentralen Orte und ihre Einzugsbereiche,

f)

die optimale Ausnutzung von Transportmitteln,

g)

die finanziellen Möglichkeiten des Schulerhalters.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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