Zuchtverwendung selektierter Tiere
Die Zuchtorganisation hat in Übereinstimmung mit der Zuchtpopulation (§ 5) und dem Zuchtziel (§ 6) für die Zuchtverwendung selektierter Tiere festzulegen:
1. | die Selektionsstufen und deren Abfolge, | |||||||||
2. | die Selektionsintensität in den einzelnen Selektionsstufen und | |||||||||
3. | die tierzuchtfachlichen Beschränkungen für die Einbeziehung von Zuchttieren in einzelne Selektionsstufen. |
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