2. Unterabschnitt
Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von eigenen
Zuchtorganisationen
Ausreichende Zuchtpopulation
(1) Im Fall der Reinzucht ist eine ausreichende Zuchtpopulation dann gegeben, wenn die effektive Populationsgröße der Zuchtpopulation, welche der Zuchtorganisation gemäß Abs 2 zur Verfügung steht, gemäß der Formel
Ne = 4 x Nw x Nm/(Nw + Nm)
mindestens den Wert 10 erreicht.
(2) Der Berechnung der effektiven Populationsgröße sind unter der Annahme, dass die Tiere nicht miteinander verwandt sind, zugrunde zu legen:
1. | Nw: die Anzahl der paarungsfähigen weiblichen Tiere der Hauptabteilung und | |||||||||
2. | Nm: die Anzahl der paarungsfähigen männlichen Tiere der Hauptabteilung und männliche Tiere im Umfang der züchterischen Anbindung gemäß § 5 Abs 3, höchstens jedoch bis zur Anzahl der weiblichen Tiere gemäß Z 1. | |||||||||
Tiere gemäß § 5 Abs 2 Z 2 sind dabei mit dem Kehrwert der Anzahl der Zuchtbücher, in die sie eingetragen sind, zu berücksichtigen. |
(3) Im Fall der Kreuzungszucht von Schweinen sind die Bestimmungen der Abs 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Populationsgröße der einzelnen Ausgangs- bzw Hybridlinien den im Abs 1 festgelegten Wert erreichen muss.
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