Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.11.2024
In Kraft seit 01.04.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 30 Sbg. JG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 30 Sbg. JG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 30 Sbg. JG