Im Fall des Abs 6 ist ergänzend auch dem gemäß den §§ 6 oder 12 S.OG zur Entscheidung berufenen Organ von der Kommission der Vorschlag gemäß Z 1 bzw die Aufforderung gemäß den Z 2 und 3 zu übermitteln.Im Fall des Absatz 6, ist ergänzend auch dem gemäß den Paragraphen 6, oder 12 S.OG zur Entscheidung berufenen Organ von der Kommission der Vorschlag gemäß Ziffer eins, bzw die Aufforderung gemäß den Ziffer 2 und 3 zu übermitteln.
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