§ 9 Sbg. EZG

Sbg. EZG - Salzburger Ehrenzeichengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

4. Abschnitt

 

Gemeinsame Bestimmungen

 

Aussehen der Auszeichnungen und deren Trageart

 

§ 9

 

Das Aussehen und die Art des Tragens der in diesem Gesetz geregelten Auszeichnungen ergeben sich aus der Anlage.

In Kraft seit 01.06.2001 bis 31.12.9999
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