§ 1 Sbg. EZG

Sbg. EZG - Salzburger Ehrenzeichengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

1. Abschnitt

 

Verdienste um das Land Salzburg

 

§ 1

 

Als Anerkennung für Verdienste um das Land Salzburg werden folgende Auszeichnungen verliehen:

1.

der Ring des Landes Salzburg,

2.

das Ehrenzeichen des Landes Salzburg in den Stufen:

a)

Großkreuz des Ehrenzeichens,

b)

Großes Ehrenzeichen,

c)

Ehrenzeichen,

d)

Großes Verdienstzeichen,

e)

Verdienstzeichen.

In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
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