§ 4 Sbg. EZG

Sbg. EZG - Salzburger Ehrenzeichengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

2. Abschnitt

 

Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung

einer Gemeinde oder des Gemeinderates der Stadt Salzburg

 

§ 4

 

Als Anerkennung für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg kann die Medaille für Verdienste um die Gemeinde verliehen werden.

In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
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