Der Bescheid, mit dem eine Konzession gemäß § 3 erteilt wird, hat insbesondere zu enthalten:
1. | die für die Beförderung zugelassenen Güter, die Durchsatzkapazität sowie allfällige Anschlußstellen, | |||||||||
2. | eine Beschreibung der grundsätzlichen Trassenführung, | |||||||||
3. | eine allfällige Frist im Sinne des § 5 Abs. 4, | |||||||||
4. | eine Frist für die Fertigstellung der Rohrleitungsanlage gemäß § 5 Abs. 4, | |||||||||
5. | Bedingungen, Auflagen oder Beschränkungen im Sinne des § 5 sowie Bedingungen im Sinne des § 13, | |||||||||
6. | allfällige Auflagen gemäß § 6. |
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