Der Bescheid, mit dem eine Konzession gemäß § 3 erteilt wird, hat insbesondere zu enthalten: Der Bescheid, mit dem eine Konzession gemäß Paragraph 3, erteilt wird, hat insbesondere zu enthalten:
1.Ziffer einsdie für die Beförderung zugelassenen Güter, die Durchsatzkapazität sowie allfällige Anschlußstellen,
2.Ziffer 2eine Beschreibung der grundsätzlichen Trassenführung,
3.Ziffer 3eine allfällige Frist im Sinne des § 5 Abs. 4,eine allfällige Frist im Sinne des Paragraph 5, Absatz 4,,
4.Ziffer 4eine Frist für die Fertigstellung der Rohrleitungsanlage gemäß § 5 Abs. 5,eine Frist für die Fertigstellung der Rohrleitungsanlage gemäß Paragraph 5, Absatz 5,,
5.Ziffer 5Bedingungen, Auflagen oder Beschränkungen im Sinne des § 5 sowie Bedingungen im Sinne des § 13,Bedingungen, Auflagen oder Beschränkungen im Sinne des Paragraph 5, sowie Bedingungen im Sinne des Paragraph 13,,
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