§ 38 RAO

RAO - Rechtsanwaltsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024

Die Organe des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags sind die Vertreterversammlung, der Präsidentenrat und das Präsidium.

In Kraft seit 29.10.2003 bis 31.12.9999
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