Über die allgemeinen und besonderen Personenstandsdaten hinaus sind einzutragen:
1.Ziffer einsder letzte Wohnort;
2.Ziffer 2der Zeitpunkt und Ort des Todes;
3.Ziffer 3gegebenenfalls Angaben nach § 37 Abs. 2 zweiter Satz;gegebenenfalls Angaben nach Paragraph 37, Absatz 2, zweiter Satz;
4.Ziffer 4die letzte Eheschließung;
5.Ziffer 5die letzte begründete eingetragene Partnerschaft;
6.Ziffer 6bei Todeserklärungen das ordentliche Gericht sowie der Tag und das Aktenzeichen der Entscheidung sowie
7.Ziffer 7das Religionsbekenntnis, soweit dieses bekannt gegeben wird.
In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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