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Über die allgemeinen und besonderen Personenstandsdaten hinaus sind einzutragen:
1. | der letzte Wohnort; | |||||||||
2. | der Zeitpunkt und Ort des Todes; | |||||||||
3. | gegebenenfalls Angaben nach § 37 Abs. 2 zweiter Satz; | |||||||||
4. | die letzte Eheschließung | |||||||||
5. | die letzte begründete eingetragene Partnerschaft | |||||||||
6. | bei Todeserklärungen das ordentliche Gericht sowie der Tag und das Aktenzeichen der Entscheidung sowie | |||||||||
7. | das Religionsbekenntnis, soweit dieses bekannt gegeben wird. |
Über die allgemeinen und besonderen Personenstandsdaten hinaus sind einzutragen:
1. | der letzte Wohnort; | |||||||||
2. | der Zeitpunkt und Ort des Todes; | |||||||||
3. | gegebenenfalls Angaben nach § 37 Abs. 2 zweiter Satz; | |||||||||
4. | die letzte Eheschließung | |||||||||
5. | die letzte begründete eingetragene Partnerschaft | |||||||||
6. | bei Todeserklärungen das ordentliche Gericht sowie der Tag und das Aktenzeichen der Entscheidung sowie | |||||||||
7. | das Religionsbekenntnis, soweit dieses bekannt gegeben wird. |