§ 40 PMG

PMG - Postmarktgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Der Post-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:

1.

Maßnahmen hinsichtlich des Universaldienstbetreibers nach § 12 Abs. 1 und 2,

2.

Maßnahmen hinsichtlich von eigenbetriebenen Post-Geschäfsstellen nach § 7 Abs. 6,

3.

Festsetzung der Beiträge zur Finanzierung des Ausgleichsfonds nach § 14,

4.

Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Universaldienstbetreibers nach § 20 Abs. 3 und 4,

5.

Maßnahmen im Bereich der Entgeltregulierung nach § 21 Abs. 4 bis 6;

6.

Erteilung, Übertragung, Änderungen oder Widerruf von Konzessionen nach den §§ 27, 28 und 29,

7.

Ausübung des Widerrufsrechts nach § 30 Abs. 3 und 4,

8.

Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 31 Abs. 2,

9.

Festsetzung der Kostenersätze nach § 34 Abs. 9 und 10 und § 35 Abs. 1,

10.

Maßnahmen nach § 35 Abs. 4 und

11.

das Setzen von Aufsichtsmaßnahmen nach § 50.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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