Der Post-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
1. | Maßnahmen hinsichtlich des Universaldienstbetreibers nach § 12 Abs. 1 und 2, | |||||||||
2. | Maßnahmen hinsichtlich von eigenbetriebenen Post-Geschäfsstellen nach § 7 Abs. 6, | |||||||||
3. | Festsetzung der Beiträge zur Finanzierung des Ausgleichsfonds nach § 14, | |||||||||
4. | Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Universaldienstbetreibers nach § 20 Abs. 3 und 4, | |||||||||
5. | Maßnahmen im Bereich der Entgeltregulierung nach § 21 Abs. 4 bis 6; | |||||||||
6. | Erteilung, Übertragung, Änderungen oder Widerruf von Konzessionen nach den §§ 27, 28 und 29, | |||||||||
7. | Ausübung des Widerrufsrechts nach § 30 Abs. 3 und 4, | |||||||||
8. | Maßnahmen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 31 Abs. 2, | |||||||||
9. | Festsetzung der Kostenersätze nach § 34 Abs. 9 und 10 und § 35 Abs. 1, | |||||||||
10. | Maßnahmen nach § 35 Abs. 4 und | |||||||||
11. | das Setzen von Aufsichtsmaßnahmen nach § 50. |
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