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§ 9 PassG (Passgesetz 1992), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 9 PassG (weggefallen)
PassG - Passgesetz 1992
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.11.2024
§ 9 PassG
seit 01.08.2021 weggefallen.
In Kraft seit 02.08.2021 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PassG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 1 PassG Begriffsbestimmungen
§ 2 PassG Ausreise und Einreise
§ 3 PassG Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen
§ 4 PassG Staatsbürgerschaft
§ 4a PassG Gewöhnliche Reisepässe für bestimmte Anlaßfälle
§ 5 PassG Dienstpässe
§ 6 PassG
§ 7 PassG Paßausstellung auf Antrag oder von Amts wegen
§ 8 PassG Paßausstellung für Minderjährige
§ 9 PassG (weggefallen)
§ 10 PassG Weitere Reisepässe
§ 10a PassG Vorlage- und Meldepflicht
§ 11 PassG Gültigkeitsdauer des gewöhnlichen Reisepasses
§ 11a PassG Verkürzte Gültigkeitsdauer
§ 12 PassG Gültigkeitsdauer der Dienstpässe und Diplomatenpässe
§ 13 PassG Geltungsbereich
§ 14 PassG Paßversagung
§ 15 PassG Paßentziehung
§ 15a PassG Abnahme des Reisepasses
§ 16 PassG Behörden
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 8 PassG
§ 10 PassG
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