§ 4 PassG Staatsbürgerschaft

PassG - Passgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.11.2024

Gewöhnliche Reisepässe, Dienstpässe und Diplomatenpässe dürfen nur für Personen ausgestellt werden, die die Staatsbürgerschaft besitzen.

In Kraft seit 16.06.2006 bis 31.12.9999
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