Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
Für die Berichtigung von Verlautbarungen in der Amtlichen Linzer Zeitung ist § 8 sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 11 Oö. VlbG 2015
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 Oö. VlbG 2015 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 11 Oö. VlbG 2015