Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
Die im Titel, im Kurztitel und im Text der im Landesgesetzblatt und in der Amtlichen Linzer Zeitung kundgemachten Rechtsvorschriften verwendete Abkürzung „O.ö.“ und „o.ö.“ darf auch ohne Abkürzungspunkt zwischen den Buchstaben gebraucht werden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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