Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes tritt das Oö. Kundmachungsgesetz (Oö. KMG), LGBl. Nr. 55/1998, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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