Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und den zwei Vizepräsidenten. Dem Präsidium obliegen:
1. | die Vorbereitung der Beratungen der Vollversammlung und des Hauptausschusses; | |||||||||
2. | die Behandlung von Berichten des Präsidenten und des Kammerdirektors; | |||||||||
3. | sonstige ihm von der Vollversammlung in der Geschäftsordnung oder im Einzelfall durch Beschluß der Vollversammlung übertragene Aufgaben. |
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