Das Land Oberösterreich gewährt im Rahmen der Gesetze
1. | Krankenpflege jenen Personen, die wegen Krankheit hilfsbedürftig werden, | |||||||||
2. | Behindertenhilfe jenen Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, | |||||||||
3. | Sozialhilfe jenen Personen, die aus sonstigen sozialen Gründen hilfsbedürftig werden und außerstande sind, für sich und ihre Angehörigen die Mittel für einen ausreichenden Lebensunterhalt zu beschaffen. |
(Anm: LGBl. Nr. 6/2001)
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