Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Gesetzgebung und die Vollziehung fallen in den selbständigen Wirkungsbereich des Landes, soweit sie nicht durch die Bundesverfassung ausdrücklich dem Bund übertragen sind.
In Kraft seit 28.03.1998 bis 31.12.9999
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