Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Die Landesregierung unterstützt die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister bei der Wahrnehmung der Aufgaben als nationale Anlaufstelle nach Art. 19 Abs. 2 der INSPIRE-Richtlinie.
In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
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