§ 18 Oö. GeoDIG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

Oö. GeoDIG - Oö. Geodateninfrastrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Die in diesem Landesgesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
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