Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Organe einer Feuerwehr sind:
1.
die Feuerwehrkommandantin bzw. der Feuerwehrkommandant;
2.
das Feuerwehrkommando;
3.
bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren überdies die Vollversammlung.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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