Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) § 1 samt Überschrift tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph eins, samt Überschrift tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis und § 56a samt Überschrift treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis und Paragraph 56 a, samt Überschrift treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 05.04.2020 bis 31.12.9999
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