Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) (Verfassungsbestimmung)§ 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Alle übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 29.05.2019 bis 31.12.9999
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