§ 7 NÖ TB Pflichten der Fahrgäste

NÖ TB - NÖ Taxi-Betriebsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Fahrgäste haben alles zu vermeiden, was die Sicherheit des Verkehrs gefährden könnte; ihnen ist insbesondere untersagt:

mit dem Lenker während der Fahrt mehr als nötig zu sprechen;

den Lenker bei der Führung des Fahrzeuges zu behindern;

im Fahrzeug zu rauchen;

die der Fahrbahnmitte zugekehrte Außentüre auch bei Stillstand des Fahrzeuges eigenmächtig zu öffnen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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