Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Im Wageninneren sind der Name und der Standort des Gewerbetreibenden sowie das behördliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges sowie betreffendenfalls die Tarifsätze am Armaturenbrett ersichtlich zu machen. Die Angaben müssen eindeutig und gut lesbar sein.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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