Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Verordnung gilt für die Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit PKW – Taxi und des Gästewagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen in Niederösterreich.
In Kraft seit 01.03.2022 bis 31.12.9999
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