§ 5 NÖ SportG Dopingkontrollen

NÖ SportG - NÖ Sportgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Das Land Niederösterreich ermächtigt die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (“Nationale Anti-Doping-Agentur Austria GmbH”, kurz “NADA Austria”)

1.

im Hinblick auf das Ziel der Anti-Doping-Konvention des Europarates (BGBl.Nr. 451/1991 in der Fassung BGBl. III Nr. 12/2007 in Verbindung mit dem von der UNESCO angenommenen internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport, BGBl. III Nr. 108/2007), die Reduzierung und Ausmerzung des Problems des Dopings im Sport zu erreichen und

2.

zur Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten in Niederösterreich

geeignete Anti-Doping-Kontrollen vorzunehmen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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