Das Land Niederösterreich ermächtigt die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (“Nationale Anti-Doping-Agentur Austria GmbH”, kurz “NADA Austria”)
1. | im Hinblick auf das Ziel der Anti-Doping-Konvention des Europarates (BGBl.Nr. 451/1991 in der Fassung BGBl. III Nr. 12/2007 in Verbindung mit dem von der UNESCO angenommenen internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport, BGBl. III Nr. 108/2007), die Reduzierung und Ausmerzung des Problems des Dopings im Sport zu erreichen und | |||||||||
2. | zur Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten in Niederösterreich | |||||||||
geeignete Anti-Doping-Kontrollen vorzunehmen. |
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