§ 37 NÖ LAKW Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel

NÖ LAKW - NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

In Gemeinden, die in Wahlsprengel eingeteilt sind, ist grundsätzlich für jeden Wahlsprengel innerhalb desselben ein Wahllokal zu bestimmen. Das Wahllokal kann in ein außerhalb des Wahlsprengels liegendes Gebäude verlegt werden, wenn dieses Gebäude ohne besondere Schwierigkeiten von den Wahlberechtigten erreicht werden kann.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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