Die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft sind:
- | Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen; | |||||||||
- | Hilfestellung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Erziehungsberechtigten und Kindern und Jugendlichen über Pflege und Erziehung; | |||||||||
- | als Mittler zwischen den Kinder- und Jugendhilfeträgern, den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Eltern bzw. Elternteilen, der Schule, dem Kindergarten und den Kindern und Jugendlichen zu wirken; | |||||||||
- | Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Kinderrechte und sonstige Angelegenheiten, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von besonderer Bedeutung sind; | |||||||||
- | Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe; | |||||||||
- | Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen; | |||||||||
- | Anregungen zur Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche; | |||||||||
- | Anregung besonderer Kontrollen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei Informationen über Missstände; | |||||||||
- | Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen bei allen Planungs- und Forschungsaufgaben; | |||||||||
- | Zusammenarbeit mit und Unterstützung von nationalen und internationalen Netzwerken. |
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