Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat durch Erhebung und Berücksichtigung der Theorien, die sich am derzeitigen Stand der sozialwissenschaftlichen Forschungen befinden, kurz-, mittel- und langfristige Planungen der Leistungen in Form einer “NÖ Kinder- und Jugendhilfeplanung” durchzuführen. Dabei hat der Kinder- und Jugendhilfeträger
- | bestehende Angebote hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu evaluieren; | |||||||||
- | die Notwendigkeit neuer Angebote an Hand der Bevölkerungsentwicklung und der veränderten Problemlagen zu prüfen und | |||||||||
- | gesellschaftliche Entwicklungen und regionale Gegebenheiten und Strukturen zu berücksichtigen. |
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