Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
In Kraft seit 23.08.2016 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 NÖ KJHG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 NÖ KJHG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 NÖ KJHG