§ 16 NÖ KJHG Aufzählung der Leistungen

NÖ KJHG - NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind:

1.

Planung, Forschung, Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendhilfe;

2.

Soziale Dienste für Eltern, werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche;

3.

Gefährdungsabklärung;

4.

Hilfeplanung;

5.

Erziehungshilfen;

5.1.

Unterstützung der Erziehung;

5.2.

Volle Erziehung;

6.

Fremde Pflege;

7.

Mitwirkung an der Adoption.

In Kraft seit 20.12.2013 bis 31.12.9999
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