§ 24 NÖ KJHG Ziel der Sozialen Dienste

NÖ KJHG - NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe werden vom Kinder- und Jugendhilfeträger zur Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und zur Bewältigung des alltäglichen Familienlebens zur Verfügung gestellt und können von Eltern, werdenden Eltern, anderen mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen, Familien, Kindern und Jugendlichen nach eigenem Ermessen in Anspruch genommen werden.

In Kraft seit 20.12.2013 bis 31.12.9999
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