Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Verbißschäden sind die durch das Abäsen des für das Höhenwachstum maßgeblichen Leittriebes an Pflanzen des forstlichen Bewuchses verursachten Schäden. Als Abäsen des Leittriebes gilt bereits das Abäsen seiner Leitknospe
In Kraft seit 15.12.2015 bis 31.12.9999
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