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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß § 63 NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 20222024 € 35,4037,90.Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß Paragraph 63, NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.
Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß § 63 NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 20222024 € 35,4037,90.Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß Paragraph 63, NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.