§ 43 NÖ JVO

NÖ Jagdverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.2023 bis 31.12.9999

Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß § 63 NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2022202435,4037,90.Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß Paragraph 63, NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.

Stand vor dem 21.12.2023

In Kraft vom 28.09.2021 bis 21.12.2023

Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß § 63 NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2022202435,4037,90.Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß Paragraph 63, NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.

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