Die der Abschußplanung unterliegenden Wildstücke sind in Altersklassen zu unterteilen. Die Zuordnung in eine bestimmte Altersklasse ist wie folgt vorzunehmen:
1. | Rehböcke, die | |||||||||
das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jährlinge, | ||||||||||
das 2. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Böcke; | ||||||||||
2. | Rothirsche, die | |||||||||
das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, | ||||||||||
das 5. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, | ||||||||||
das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; | ||||||||||
3. | Damhirsche, die | |||||||||
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, | ||||||||||
das 3. Lebensjahr vollendet und das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, | ||||||||||
das 9. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; | ||||||||||
4. | Sikahirsche, die | |||||||||
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, | ||||||||||
das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, | ||||||||||
das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; | ||||||||||
5. | Gamsböcke, die | |||||||||
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, | ||||||||||
das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, | ||||||||||
das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; | ||||||||||
6. | Gamsgeißen, die | |||||||||
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, | ||||||||||
das 3. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, | ||||||||||
das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; | ||||||||||
7. | Muffelwidder, die | |||||||||
das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jugend, | ||||||||||
das 4. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Widder. |
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