§ 24 NÖ JVO

NÖ JVO - NÖ Jagdverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Abschussplan für Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwildes und für Auer- und Birkhahnen ist nach dem entsprechenden auf der Homepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Muster zu erstellen. Der Abschussplan kann auch EDV-unterstützt erstellt werden, wenn er inhaltlich dem jeweiligen auf der Homepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Muster entspricht und sämtliche Angaben dieses Musters, insbesondere unter Einhaltung der Reihenfolge dieser Angaben, enthält. Eine Ausfertigung des Abschussplanes bzw. der Abschussverfügung ist von der Bezirksverwaltungsbehörde der Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes zu übermitteln.

In Kraft seit 12.03.2021 bis 31.12.9999
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