§ 25 NÖ JVO Altersklassen

NÖ Jagdverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.12.2018 bis 31.12.9999

Die der Abschußplanung unterliegenden Wildstücke sind in Altersklassen zu unterteilen. Die Zuordnung in eine bestimmte Altersklasse ist wie folgt vorzunehmen:

1.

Rehböcke, die

das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jährlinge,

das 2. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Böcke;

2.

Rothirsche, die

das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 5. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

3.

Damhirsche, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 9. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

4.

Sikahirsche, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

5.

Gamsböcke, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 78. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 78. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

6.

Gamsgeißen, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

7.

Muffelwidder, die

das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jugend,

das 4. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Widder.

Stand vor dem 19.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 19.12.2018

Die der Abschußplanung unterliegenden Wildstücke sind in Altersklassen zu unterteilen. Die Zuordnung in eine bestimmte Altersklasse ist wie folgt vorzunehmen:

1.

Rehböcke, die

das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jährlinge,

das 2. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Böcke;

2.

Rothirsche, die

das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 5. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

3.

Damhirsche, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 9. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

4.

Sikahirsche, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

5.

Gamsböcke, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 78. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 78. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

6.

Gamsgeißen, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

7.

Muffelwidder, die

das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jugend,

das 4. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Widder.

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