§ 94 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Bad Pirawarth und Gaweinstal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Bad Pirawarth und Gaweinstal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 27. Oktober 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 10 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 27. Oktober 2016 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 10, Absatz 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2022 und am 5. Juni 2023 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Kleinharraserbach“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2023 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Bad Pirawarth und Gaweinstal treten mit dem Zusammenschluss daher noch die Gemeinden Hohenruppersdorf und Matzen-Raggendorf hinzu.
In Kraft seit 22.12.2023 bis 31.12.9999
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