(1) Die von den Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs und Sonntagberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband – Wasserverbund Ybbstal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 4 und 7) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 14. November 2006 beschlossene Änderung der Satzung (§ 13 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.
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