(1) Die von den Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.
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