(1) Die von den Gemeinden Bromberg, Scheiblingkirchen-Thernberg und Warth beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Scheiblingkirchen-Warth-Bromberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 22. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1995 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinde Hollenthon und die von der Verbandsversammlung am 16. November 2004 und am 17. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2006 wirksam.
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